Die Bundeszentrale für politische Bildung widmet sich in der neuen Ausgabe „Aus Politik und Zeitgeschichte“ dem Thema Schwangerschaftsabbruch. http://www.bpb.de/290813
Eingeführt im Kaiserreich, wurde das Abtreibungsstrafrecht in den Paragrafen 218 ff. Strafgesetzbuch (StGB) im Laufe der Zeit liberalisiert. Seit 1996 gilt in Deutschland eine Fristenlösung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach Beratung und eine medizinische und kriminologische Indikationenlösung (§218 a). Zuletzt einigte sich die Regierungskoalition auf eine Reform des §219a StGB, der ein sogenanntes Werbeverbot statuiert. In der Abtreibung ist der Konflikt zwischen der unbeabsichtigt und ungewollt Schwangeren und dem werdenden Kind bereits angelegt. Im Diskurs um Schwangerschaftsabbrüche spielen Grund- und Menschenrechte, Weltanschauung/Religion, Ethik, Medizin, Gesundheit und Inklusion eine Rolle.
Herausgeber: bpb, Seiten: 46, Erscheinungsdatum: 10.05.2019, Erscheinungsort: Bonn, Bestellnummer: 71920
Text: Bundeszentrale für politische Bildung